Willkommen

„Wir produzieren Individualität“

Gerhard N. Kainz

KAPPA Consulting ist ein innovatives und zukunftsorientiertes Beratungsunternehmen, das die individuelle Dienstleistung in den Vordergrund stellt. Wir bieten ausschließlich spezifische, auf die Anforderungen des Kunden, abgestimmte Lösungen.  Wir zeigen unseren Kunden optimale Lösungswege, die wir termintreu und mit höchster Qualität erarbeiten. Der ausgeprägte Wille, den Erfolg unserer Kunden mitzugestalten, bestimmt unser tägliches Handeln.

Zu den gegenwärtigen Kernkompetenzen zählen Projektmanagement, Testmanagement und Requirements Engineering. Gemeinsam werden auf die Kundenanforderungen abgestimmte Lösungswege mit höchster Qualität erarbeitet.

Kunden in den Branchen Banken und Versicherungen, öffentlicher Transport, sowie diverse öffentliche Auftraggeber können auf erfolgreiche gemeinsame Projekte mit KAPPA Consulting zurückblicken.

Unternehmen

Das Unternehmen KAPPA Consulting wurde 1997 von Gerhard N. Kainz mit dem Gewerbeschein für „Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik“ gegründet. Von Beginn an wurden zukunftweisende Ansätze wie OO-Analyse, OO-Design und OO-Programmierung verfolgt.

2015 wurde der Gewerbeschein für die „Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation“ erlangt und das Unternehmen im österreichischen Firmenbuch eingetragen.

Es ist unsere oberste Prämisse, die Anforderungen und Erwartungen unserer Auftraggeber zu 100 % zu erfüllen und somit den größtmöglichen Nutzen für unsere Kunden zu generieren.

„Beherrschen“ bedeutet für KAPPA Consulting einerseits ein tiefgründiges Wissen vorzuweisen und andererseits eine mehrjährige, praktische Erfahrung in der Thematik zu besitzen.

Kernkompetenzen

Individualität

Unsere Kunden sind etwas Besonderes. Bei uns gibt es ausschließlich Lösungen, die zu 100% den Anforderungen des Kunden entsprechen. Individualität ist unsere größte Stärke.

Vertrauen und Zuverlässigkeit

Gegenseitiges Vertrauen ist die Grundlage unserer langfristigen, partnerschaftlichen Geschäftsbeziehungen. Dieses Vertrauen erarbeiten wir uns durch das Einhalten unserer gemachten Zusagen, die hohe Qualität unserer Dienstleistungen und durch unsere Zuverlässigkeit.

Anerkennung und Wertschätzung

Wir kommunizieren offen und ehrlich. Wir haben eine offene Kritik-Kultur und erkennen die Leistungen anderer vorbehaltslos an.

Motivation und Spaß

Wir arbeiten ausschließlich an Projekten bzw. Aufträgen, die mit unseren Kernkompetenzen im Einklang stehen und haben Freude am Erfolg unserer Kunden.

Die Person Gerhard Kainz

Ausbildungen (Auszug):

HTBLVA Wien 5 – EDV und Organisation, erfolgreich mit Matura abgeschlossen

University of Derby – Computer Science, abgeschlossen mit B.Sc. Honours-Degree

FH des bfi Wien – Projektmanagement und IT, abgeschlossen mit ausgezeichnetem Erfolg

Bildungsmanagement – Projektmanagement, erfolgreich mit MBA abgeschlossen

Führungskräfte Akademie, Österreichische Post AG

internationales Talente-Programm, ASCOM AG

zertifizierter Senior Projektmanager

Private Interessen:

mechanische Uhren

internationaler Fußball und nationales Eishockey

Laufen

Erfahrungen

Berufserfahrung/Projekte (Auszug):

Wiener Gebietskrankenkasse (Software Entwicklung und Projektmanagement)

United Nations (Software Entwicklung und Projektmanagement)

Ascom AG (Führungskraft, Projektmanagement)

Cancom SE (Führungskraft, Projektmanagement)

Österreichische Post AG (Führungskraft, IT-Leiter)

Mobilkom AG (Software Entwicklung)

S-Versicherung (Coaching und Trainings)

Bundesministerium für Finanzen (externer Berater)

Raiffeisen Software GmbH (Projektmanagement)

Fachhochschule des bfi Wien (Vorlesungen, Übungen)

Auslandserfahrungen (Auszug):

Nairobi/Kenia – Projektmanagement für Rollout-Projekt

Chennai/Indien - Projektmanagement für Software-Entwicklung

Boca Raton/USA - Projektmanagement für Software-Entwicklung

Projekt- und Programm- Management

Wir sind der richtige Ansprechpartner für Sie!

 

Wir haben jahrzehntelange Erfahrung im traditionellen  und agilen  Projektmanagement.

Ihre komplexen Projekte in Ihrem Unternehmen können mit traditionellen, agilen oder auch „biomodalen “ Ansätzen bewältigt werden. Unser Ziel sollte immer das gewünschte Ergebnis unter Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen sein.

Wir können Sie bei folgenden Tätigkeiten unterstützen:

•          Beratung im Projekt- und/oder Programmmanagement

•          Coaching der Projekt- und/oder ProgrammleiterInnen

•          Projekt- und/oder Programmmanagement auf Zeit

•          Trainings  nach bestimmten Standards (IPMA, PRINCE2, PMI, SCRUM).

Beratung & Coaching

Wir stehen Ihnen gerne als „Sparring-Partner“ zur Verfügung und unterstützen Ihre ProjektleiterInnen in Ihrer Managementtätigkeit. Vielleicht ist das durchzuführende Projekt anspruchsvoller und umfangreicher, als die bisher vom Projektmanager durchgeführten Projekte? Beim Coaching übernehmen wir gerne die „Betreuung, Unterstützung, Förderung, Anleitung und Training von im Projektmanagement Tätigen bei der praktischen Arbeit“. (DIN 69905:1997)

Projekt- und Programm- Management auf Zeit

Sie haben derzeit einen Engpass an ProjektleiterInnen? Kein Problem – hier sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner. Wir übernehmen für Sie das Projektmanagement auf Zeit. So können Sie eventuelle Auslastungsspitzen glätten und ggf. Ihre Ressourcen für andere Projekte einsetzen. Wir übernehmen auch sehr gerne „Krisen“-Projekte, die aus strategischen Gründen besser von „externen Ressourcen“ besetzt werden und freuen uns auf diese Herausforderung, die wir mit unseren zwei jahrzehntelangen Projektmanagement-Erfahrungen meistern werden.

Trainings nach Standards (PMI, IPMA, PRINCE2)

Wir bieten Ihnen Projektmanagement-Trainings nach den wichtigsten, international anerkannten Standards. Wir vermitteln Ihnen das notwendige Wissen, sodass Sie beruhigt und optimal vorbereitet eine Zertifizierungsprüfung positiv bestehen. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch ein individuell abgestimmtes Training für Ihre Unternehmen an, bei dem wir gerne auf Ihre Unternehmens-Standards eingehen.

Testmanagement

Fehlerhafte Software kann – im schlimmsten Fall – den Untergang eines Unternehmens bedeuten. Nur wer die eingesetzte Software richtig testet, vermindert das Risiko und sorgt damit für mehr Stabilität und Kostenreduktion.

Wir blicken auf eine umfangreiche Erfahrung und Ausbildung im Testmanagement zurück und unterstützen Sie gerne bei Ihren Performance- und Lasttests und bei automatisierten Testdurchführungen.

Durch richtig eingesetztes Softwaretesten vermindern wir das Risiko und sorgen für mehr Stabilität und Kostenreduktion.

10er-Regel & ISTQB

Sehr viele Unternehmen kennen die 10er-Regel der Fehlerkosten. Diese lautet: Die Kosten der Beseitigung der Fehler steigt mit jeder neuen Phase des Entwicklungsprozess um den Faktor 10. Dennoch investieren die wenigsten Unternehmen in die Früherkennung von Fehlern und damit in ein funktionierendes Testmanagement.

 

Unser Testprozess nach ISTQB  umfasst die Testplanung und -steuerung, den Testentwurf und die Testdurchführung, sowie die Auswertung der Ergebnisse inklusive der notwendigen Abschlussarbeiten. Dabei achten wir genauso auf die Definition der Test- und Qualitätsziele als auch auf die Bereitstellung der notwendigen Testumgebung (inklusive des Testdatenmanagement).

Requirements Engineering

Gutes Requirements Engineering hat direkten Einfluss auf die Senkung der Projektkosten: je besser das Requirements Engineering, desto weniger Fehler treten in der Entwicklung auf. Unter dem Strich entstehen somit geringere Gesamtkosten.

Unser Ziel ist es, Anforderungen an Ihr System zu erfassen, zu beschreiben, zu prüfen und diese Anforderungen zu verfolgen. Gerne unterstützen wir Sie bei dieser Herausforderung.

Wir helfen Ihnen, die richtigen Stakeholder zu identifizieren und dokumentieren gemeinsam mit Ihnen verständliche, korrekte, konsistente, eindeutige, vollständige, notwendige und testbare funktionale und nicht-funktionale Anforderungen. Dabei gehen wir u. a. nach dem IREB-Standard vor und greifen auf angemessene IT-Unterstützung zurück.

Requirements Engineering im Projekt

Jedes Projekt hat Ziele! Doch was tun, wenn diese Ziele noch nicht genau feststehen? Auch ein agiler Ansatz löst dieses Problem nicht – das Agile Manifest besagt nur, dass Kooperation und Flexibilität wichtiger als Formalismen sind. Was liegt also näher als die Anforderungen im Rahmen des Projektes zu definieren?  Dadurch entfällt die Schnittstelle „Anforderung - Umsetzung“ und alle Projektteammitglieder sind von Anfang an integriert und können aktiv mitarbeiten.

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Information gemäß §5 ECG

Firma:

KAPPA Consulting e.U.

Inhaber:

Ing. Mag. (FH) Gerhard N. Kainz, B.Sc., MBA

Anschrift: Akaziengasse 55-57/24 1230 Wien
E-Mail: office(at)kappa-consulting.at
Telefon: +43 660 3740664
Unternehmensgegenstand: Unternehmensberatung und IT-Dienstleistungen
Zuständige Kammer: Wirtschaftskammer Österreich
Fachgruppe: Unternehmensberatung und Informationstechnik
Firmenbuchnummer: 430651k
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Umsatzsteuer ID: ATU59844226
Behörde gem. ECG: Magistratisches Bezirkamt für den XXIII. Bezirk
 
Copyright: Ing. Mag. (FH) Gerhard N. Kainz, B.Sc., MBA. Alle Rechte vorbehalten.
Die Inhalte dieser Website dienen zu Ihrer Information. Die Übernahme und Nutzung der Daten
insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen oder Bildmaterial bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung durch KAPPA Consulting e.U. Die reine Bekanntgabe der E-Mail Adresse
ist keine Zustimmung zum Erhalt unaufgeforderter E-Mails laut TKG § 101
 
Der Inhaber unterliegt der Gewerbeordnung, diese finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/

Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: März 2015)

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) anbietet.

 

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (KAPPA Consulting e.U.) von dieser informiert werden.

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (KAPPA Consulting e.U.) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages. 

5.3 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer  (KAPPA Consulting e.U.). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (KAPPA Consulting e.U.) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (KAPPA Consulting e.U.) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen. 

7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. 

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

10. Honorar

10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.). Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

10.2 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (KAPPA Consulting e.U.) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.), so behält der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart. 

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Der Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (KAPPA Consulting e.U.) ausdrücklich einverstanden.

 

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

    - wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder 

    - wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

    - wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (KAPPA Consulting e.U.). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (KAPPA Consulting e.U.) zuständig.